Einreisebestimmungen

EINREISEBESTIMMUNGEN

Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die wichtigsten Einreisebestimmungen für dein Reiseland. Wir möchten sicherstellen, dass deine Motorradreise reibungslos verläuft und du alle notwendigen Informationen für eine problemlose Einreise in dein Traumziel hast. In diesem Abschnitt findest du wichtige Informationen zu den Einreisebestimmungen, wie Visa-Anforderungen, gültige Reisepässe und andere relevante Dokumente. Wir möchten sicherstellen, dass du gut informiert bist, damit du dich ganz auf das Erlebnis Motorradreise konzentrieren kannst, während wir uns um die organisatorischen Details kümmern. Falls du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, dir bei deiner Motorradreise zu helfen und dir ein unvergessliches Motorrad-Abenteuer zu ermöglichen.

Einreise- und Visabestimmungen können sich stetig ändern. Die kompletten und aktuell gültigen Einreisebestimmungen findest du bei der zuständigen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) oder unter folgenden Links:

Deutschland  Auswärtiges Amt  |  Österreich  BMEIA  |  Schweiz  EDA

 

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Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Aktuelle Einreisebestimmungen für die USA

für Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige

Kurzinfo: ESTA-Genehmigung oder Visum

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Aktuelle Einreisebestimmungen, Reise- und Sicherheitshinweise:

Deutschland  Auswärtiges Amt  |  Österreich  BMEIA  |  Schweiz  EDA

 

Reisedokument

Für die Einreise in die USA benötigen Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger einen biometrischen Reisepass (mit Chip). Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein. Wir empfehlen jedoch, dass der Reisepass über die Aufenthaltsdauer hinaus noch mindestens 6 Monate gültig sein sollte.

ESTA-Genehmigung

Da Deutschland, Österreich und die Schweiz am sogenannten US-Visa Waiver Programm teilnehmen, können Reisende zu Zwecken des Tourismus, bei Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen. Bei Einreise per Flugzeug oder Schiff muss vorab eine ESTA-Genehmigung beantragt werden.
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (z.Z. 21,- US$, zahlbar per Kreditkarte oder PayPal) und kann ausschließlich online ausgefüllt und beantragt werden. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den ESTA-Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Weitere Auskünfte zur Einreise erteilt das zuständige Konsulat der USA.
ESTA-Genehmigung beantragen

 

Eine erteilte ESTA-Genehmigung

  • benötigt jeder Reisende ohne Visum, unabhängig vom Alter;
  • sollte spätestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden;
  • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Passes gültig, je nachdem, was früher eintritt;
  • ist für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig.

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Wer muss ein Visum beantragen?

Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind Reisende, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben. Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.

Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen sondern müssen ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.

Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate.

 

Halten Sie bei Ihrer Einreise folgende Einreisepapiere bereit:

  • Reisepass
  • genehmigten ESTA-Antrag
  • Zollerklärung – Customs Declaration (weiß), erhalten Sie im Flugzeug
  • Flugplan und Adresse Ihres ersten Hotel

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 03/2024

 

Aktuelle Einreisebestimmungen für Kanada

für Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige

Kurzinfo: eTA-Genehmigung oder Visum

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Aktuelle Einreisebestimmungen, Reise- und Sicherheitshinweise:

Deutschland  Auswärtiges Amt  |  Österreich  BMEIA  |  Schweiz  EDA

 

Reisedokument

Für die Einreise benötigen Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger einen biometrischen Reisepass (mit Chip). Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein. Wir empfehlen jedoch, dass der Reisepass über die Aufenthaltsdauer hinaus noch mindestens 6 Monate gültig sein sollte.

Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen, geschäftlichen Zwecken oder zum Transit nach/in Kanada kein Visum.

eTA-Genehmigung

Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend nach Kanada reisen, müssen vor Reiseantritt per Flugzeug eine eTA-Genehmigung beantragen.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online und kostet zur Zeit CAD$ 7,- p. P. (muss per Kreditkarte bezahlt werden). Eine gültige E-Mail Adresse ist notwendig.

eTA Genehmigung beantragen

 

Eine erteilte eTA-Reisegenehmigung

  • benötigt jeder Reisende ohne Visum, unabhängig vom Alter;
  • benötigt jeder Reisende, der per Flugzeug nach Kanada einreisen möchte;
  • sollte spätestens 14 Tage vor Abflug beantragt werden;
  • ist bis zu fünf Jahre oder bis zum Ablauf des Passes gültig, je nachdem, was früher eintritt;
  • ist für mehrere Einreisen (jeweils bis zu sechs Monaten) nach Kanada gültig.

Halten Sie bei Ihrer Einreise folgende Einreisepapiere bereit:

  • Reisepass (mit Chip)
  • genehmigten eTA-Antrag
  • Zollerklärung (erhalten Sie im Flugzeug)
  • Flugplan mit Ihren Flugzeiten

Weitere Hinweise zum Ausfüllen des eTA’s

  • Bitte tragen Sie Ihre Namen exakt wie im Reisepass angegeben ein
  • Bitte füllen Sie nur Pflichtfelder aus
  • Bitte schreiben Sie Umlaute aus (ue, ae, ss)
  • Die Einreise erfolgt nicht im Zuge eines Transits
  • In Passnummern gibt es kein A, E, I, O, U, B, D, Q, S
  • Bitte beantragen Sie ein individuelles eTA, kein Gruppen eTA
  • Wenn Ihr eTA nicht sofort bestätigt wird rufen Sie sich 2 bis 3 Tage später bitte noch einmal selbstständig den Bearbeitungsstand ab. Sie werden nicht automatisch darauf hingewiesen ob die Genehmigung erteilt wurde
  • Die Antragstellung und Zahlung der Gebühr kann immer nur für eine Person gleichzeitig vorgenommen werden
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Quittung sofort ausdrucken. Der Ausdruck zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Auch eine Kopie kann dann nicht mehr ausgestellt werden

Laden Sie die eTA Hilfe (PDF, 2.08 MB) in deutscher Sprache herunter.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 03/2024

Aktuelle Einreisebestimmungen für Südafrika

für Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige

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Aktuelle Einreisebestimmungen, Reise- und Sicherheitshinweise:

Deutschland  Auswärtiges Amt  |  Österreich  BMEIA  |  Schweiz  EDA

 

Reisedokumente

Für die Einreise benötigen Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger einen biometrischen Reisepass (mit Chip).

Das Reisedokument muss noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.

Visum “visitor’s visa”

Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 03/2024

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